Allgemeine Geschäfts­bedingungen

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1. Kaufmännische Regelungen

1.1 Spesen und Reisekosten

Es gelten die jeweiligen gültigen Spesensätze für das Inland. Bei Auslandseinsätzen werden die Verpflegungspauschalen gemäß den jeweils gültigen Steuervorschriften der jeweiligen Länder abgerechnet.

Anfallende Spesen und Reisekosten sind im Angebotspreis nicht enthalten. Basis für die Berechnung der Reisekosten ist 88662 Überlingen / Deutschland.
Reisekosten pro Kilometer: 0,50 €.

Übernachtungen sowie Taxi, Bahn- und Flugreisen werden nach Aufwand abgerechnet.

Für Sonn- und Feiertagsarbeiten gemäß der gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg werden entsprechende Zuschläge erhoben. Erstrecken sich Einsätze über Feiertage oder Wochenenden, ist der Mitarbeiter zur Heimfahrt berechtigt. Die Kosten hierfür können berechnet werden.

Als Regelarbeitszeit pro Tag gelten 8 Stunden.

 

1.2 Zahlungsbedingungen

Sämtliche genannten Vergütungen sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer kann bei länderübergreifenden Lieferungen entfallen (Reverse Charge). Rechnungstellung ist 50% bei Auftragsbestätigung, 50% bei Lieferung der Hard- und Software.

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.

 

2. Systemservice

Sind Systemserviceleistungen vereinbart, erbringt Netwake GmbH – im Folgenden „der Auftragnehmer“ – diese nach Maßgabe der Vereinbarungen im Support-Vertrag.

Die Vereinbarungen aus einem Support-Vertrag sind hierbei vorrangig.

2.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)

Zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gehören die für die Störungsbeseitigung notwendigen Maßnahmen des Auftragnehmers soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies umfasst z.B. Instandsetzungsleistungen für Hardware und Pflegeleistungen für Standardsoftware zur Beseitigung von Störungen.

2.1.1 Servicezeiten

Sind keine Servicezeiten im Supportvertrag vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Erfüllungsort) als Servicezeiten.

2.1.2 Wiederherstellungszeiten

 

Mängelklasse

Reaktionszeit

Wiederhestellungszeit

Betriebsverhindernder Mangel

6 Stunden

24 Stunden

Betriebsbehindernder Mangel

24 Stunden

48 Stunden

Leichter Mangel

48 Stunden

96 Stunden

Wiederherstellungszeiten beziehen sich auf reguläre Werktage.

2.2 Support Definitionen

2.2.1 Standard-Support

Mit dem Standard-Support werden nachfolgend beschriebene Supportleistungen durch die Netwake GmbH geleistet:

Fehler in der Portalsoftware und Firmware des FT100 werden nach den in Punkt 2.1.2 definierten Zeiten und Mängelklasse behoben.

Meldung dieser Fehler via Mail an die Mailadresse support@netwakevision.com.

Gerichtsverwertbare Speicherung der Daten für 5 Jahre.

Ausgeschlossen sind:

Anfragen zur Verwendung oder Bedienung des Portals oder FT100 und die Bereitstellung von Updates und Upgrades.

Vorort-Support bei Bedienung und Einbau FT100.

Alle anderen Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von 120 € Netto zusätzlich ggf. anfallender Reisekosten in Rechnung gestellt.

2.2.1 Professional-Support

Mit dem Professional-Support werden zusätzlich zum Standard-Support nachfolgend beschriebene Supportleistungen durch die Netwake GmbH geleistet.

Telefonische Erreichbarkeit des Netwake-Support.

Firmware-Updates FT100 mit neuen Funktionen und Leistungsmerkmalen (soweit es die FT100 Version bzw. Baujahr es unterstützt).

Nutzer-Support bei Anfragen Fragen zur Bedienung FT100 und Portal (begrenzt auf 10 Anrufe im 6-monatigen Leistungszeitraum).

Ausgeschlossen sind die Bereitstellung von Updates und Upgrades der Portal-Umgebung, Vorort-Support bei Bedienung und Einbau FT100.

Alle anderen Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von 120 € Netto zusätzlich ggf. anfallender Reisekosten in Rechnung gestellt.

2.2.1 Premium-Support

Mit dem Standard-Support werden zusätzlich zum Professonal-Support nachfolgend beschriebene Supportleistungen durch die Netwake GmbH geleistet:

Aktuelle Funktions- und Leistungserweiterungen (Update) der Portal-Software.

Koordinator Support für Portal und Fremdunternehmer.

Unlimiterte Nutzer-Supportanfragen.

Bereitstellung von Updates und Upgrades der Portal-Umgebung.

Zugriff auf die Support-Datenbank.

Telefonsupport bei Selbsteinbau der Telematik FT100 und Anbauteilen.

Freischaltung FT100 für die unterstützten (AEBI, Boschung ab STA95, EPOKE, HILTIP und Gmeiner) proprietären Bedienpultprotokoll.

Ausgeschlossen ist die Bereitstellung von Vorort-Support bei Bedienung und Einbau FT100. Dafür anfallende Dienstleistungen werden mit einem Stundensatz von 120 € Netto zusätzlich ggf. anfallender Reisekosten in Rechnung gestellt.

 

3. Allgemeine Regelungen

 

3.1 Urheberrechte

Soweit bei Durchführung dieses Vertrages durch Leistungen vom Auftragnehmer urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, stehen sämtliche Rechte daraus dem Auftragnehmer zu.

 

3.2 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-How und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-How, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten.

Die Vertragspartner halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein und werden ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten sowie die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten auf diese Verpflichtungen hinweisen.

 

3.3 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen ist auf den Auftragswert des Schadensjahres begrenzt.

Die o.g. Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Auftragnehmer.

 

3.4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens Netwake GmbH zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch Netwake GmbH zu sehen.

2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;

(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.

 

3.5 Gerichtsstand und Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

Gerichtsstand und Erfüllung ist, sofern rechtlich zulässig, D-88662 Überlingen am Bodensee.

 

4. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge.

5. Schlussbemerkung

Die Angebotsgültigkeit beträgt vier (4) Wochen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, ein neues Angebot vorzulegen. Mit der Bestellung anerkennt der Auftraggeber die in diesem Angebot aufgeführten Regelungen. Vor Auslieferung der Produkte und Projektstart setzen wir einen schriftlichen Eingang der Bestellung und unsere Auftragsbestätigung voraus.

Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt Angebote in gleichem Zusammenhang von dem Auftragnehmer erstellt wurden, verlieren diese mit diesem Angebot ihre Gültigkeit. Dieses Angebot, sowie die hierin von dem Auftragnehmer vorgestellten Inhalte, Konzeptionen und Lösungen, sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen durch den Empfänger dieses Angebotes nicht im Rahmen dieses oder eines anderen Projektes verwendet werden. Dieses Angebot darf nur mit schriftlicher Zustimmung seitens des Auftragnehmers an Dritte weitergegeben werden.

Bis zur vollständigen Bezahlung, verbleiben alle Rechte und Leistungsergebnisse komplett bei dem Auftragnehmer.

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